Dichtheitsprüfung in Worms
der Abwasserleitungen von DN 70 bis DN 500
Ungeachtet dessen kann es aufgrund kommunaler oder behördlicher Verordnung oder auf Wunsch Ihres Gebäudeversicherers erforderlich sein, dass Sie Ihre Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüfen lassen müssen.
Gern unterstützen wir Sie bei diesem diffizilen Thema. Dabei steht Ihnen unser Fachpersonal mit Rat und Tat zur Seite. Je nach Anforderungen bieten wir eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 oder ATV 146-2 an.
Gesetzliche Grundlagen
Die Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen ist gesetzlich in Rheinland-Pfalz nicht zwingend vorgeschrieben, allerdings ist das „Abwasser so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird“ (§ 18a Wasserhaushaltsgesetz) und es gelten gemäß § 18b WHG die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Von Bedeutung sind hier die DIN- und EN-Normen (z.B. DIN 1986, DIN EN 1610 und EN 752) sowie weitere Regelwerke der Fachverbände.
Unsere Leistungen
- Dichtheitsprüfung neuverlegter Abwasserleitungen
- Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen von Sonderbauten
- Dichtheitsprüfung als Nachweis für die Gebäudeversicherungen
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