Dichtheitsprüfung in Leimen
der Abwasserleitungen von DN 70 bis DN 500
In einigen Fällen sind Immobilienbesitzer in Leimen aufgrund behördlicher Vorgaben oder auf Anweisung ihrer Gebäudeversicherung dazu verpflichtet, eine Dichtheitsprüfung bei ihren bestehenden oder kürzlich verlegten Abwasserleitungen durchführen zu lassen. Vertrauen Sie auf unser Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung im Bereich Dichtheitsprüfung in Leimen.
Unsere Experten bieten nicht nur technische Unterstützung, sondern auch umfassende Beratung. Abhängig von den spezifischen Gegebenheiten und behördlichen Vorschriften bieten wir zwei Arten von Dichtheitsprüfungen an: solche, die den Richtlinien der DIN EN 1610 entsprechen, sowie solche, die gemäß ATV 146-2 durchgeführt werden.
Unsere Leistungen
- Dichtheitsprüfung neuverlegter Abwasserleitungen
- Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen von Sonderbauten
- Dichtheitsprüfung als Nachweis für die Gebäudeversicherungen
So erreichen Sie uns
Wir beraten Sie gerne
Mehr als 1.000 Kunden bauen auf die Expertise von Abfluss-AS Leimen. Sie auch? Sprechen Sie uns an.
Die rechtliche Grundlage
Seit dem 01.01.2014 gilt das neue Wassergesetz, das “Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg”. In § 51 wird erstmals geregelt, dass Eigentümer die Abwasserleitungen auf ihrem Grundstück auf eigene Kosten durch fachkundige Personen überprüfen (lassen) müssen. Die Gemeinden sind verpflichtet, durch Satzung zu regeln, unter welchen Voraussetzungen Abwasser als angefallen gilt und in welcher Weise und Zusammensetzung ihnen das Abwasser zu überlassen ist. Hier empfehlen wir im Zweifel eine Kontaktaufnahme mit der Gemeinde Leimen.
Warum Abfluss-AS Leimen wählen?
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